KEC Lernportal - DRV Bayern Süd
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Info Barrierefreiheit

ILIAS Bayern Sued - BYS Bildungsportal - KEC Lernportal

Erklaerung zur Barrierefreiheit
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Sued ist bemueht, die Internetseiten der Lernplattformen BYS Bildungsportals und KEC Lernportal barrierefrei zugaenglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gueltigen Fassung.

Das enthaltene Pruefergebnis unterscheidet den Grad der Barrierefreiheit fuer gehoerlose -, blinde -, sehbehinderte - und motorisch eingeschraenkte Anwender in den Stufen barrierefrei, eingeschraenkt barrierefrei und nicht barrierefrei.

Gehoerlose Anwender (eingeschraenkt barrierefrei)
Waehrend der Pruefung wurden kleine Auffaelligkeiten gefunden, welche gehoerlosen Anwendern die Zugaenglichkeit erschweren koennen.
Vereinzelte Seiten verwenden Tonspuren, welche fuer gehoerlose Nutzer unzugaenglich sind. Oft werden diese jedoch durch einen Text oder Animation unterstuetzt.

Blinde Anwender (eingeschraenkt barrierefrei)
Die Barrierefreiheit ist fuer blinde Nutzer eingeschraenkt gegeben.
Die Anwendung weist kleine bis mittelschwere Auffaelligkeiten in den Bereichen der Kompatibilitaet auf.
Die festgestellten Auffaelligkeiten resultieren aus dem Erfordernis der Verwendung eines Internet-Browsers zum Aufrufen der Lernplattformen. Aurdem werden einige Inhalte mittels Bilder, Grafiken, Videos, etc. dargestellt. In den Erklaervideos, sind jedoch Tonspuren zum besseren Verstaendnis enthalten.

Sehbehinderte Anwender (eingeschraenkt barrierefrei)
Die Zugaenglichkeit ist bis auf wenige Einschraenkungen fuer diese Nutzergruppe gegeben.
Beispielsweise koennen Auffaelligkeiten in den Kriterien der Unterscheidbarkeit, wie z.B. das Nichteinhalten von bestimmten Kontrasten, gefunden, welche die Zugaenglichkeit erschweren.
Diese werden auf Grundlage des Pruefberichts zur Barrierefreiheit, bei Bedarf, sukzessive durch individuelle Muster mit ausreichendem Kontrastverhaeltnis ersetzt.

Motorisch eingeschraenkte Anwender (eingeschraenkt barrierefrei vorbehaltlich der nachfolgenden Ausfuehrung)
Die Barrierefreiheit fuer motorisch eingeschraenkte Nutzer ist nach der im Pruefbericht zur Barrierefreiheit von der BGGK getroffenen Einschaetzung nicht gegeben.
Danach weist die Anwendung schwerwiegende Auffaelligkeiten in den Bereichen der Tastaturbedienung, sowie mehrere kleinere bis mittelschwere Auffaelligkeiten bei elementaren Orientierungs- und Navigationshilfen auf.


Diese Erklaerung wurde am 3. August 2023 erstellt.

Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Maengel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten vom KEC Lernportal aufgefallen?

Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an:
KEC Lernportal
KEC-Management@drv-bayernsued.de

Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann koennen Sie sich gerne beim Beauftragten fuer Schwerbehinderte oder bei einer der Vertrauenspersonen nach SGB IX melden.

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Daniela Pauly
Telefon: +49 8967 81 3364
E-Mail: daniela.pauly@drv-bayernsued.de

Vertrauenspersonen nach SGB IX
Gesamt-Vertrauensperson: Alfred Steiner
Telefon: +49 8967 81 2832, E-Mail: alfred.steiner@drv-bayernsued.de

1. Stellvertreterin: Nina Menacher
Telefon: +49 871 81 3387 E-Mail: nina.menacher@drv-bayernsued.de
2. Stellvertreterin: Jacqueline Flor
Telefon: +49 8531 959-457 E-Mail: jacqueline.flor@drv-bayernsued.de

Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung fuer die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemae 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und oeffentlichen Stellen des Bundes zu loesen.

Sie koennen die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmoeglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und aurgerichtlich eine Loesung fuer ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort koennen Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren ablaeuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie koennen den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebaerdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt fuer Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Ueberwachungsstelle fuer barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Stra 47
81541 Muenchen
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html